Löschkonzept
nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO · asterbuild.ai · Stand 4. Oktober 2026
Dieses Konzept steht als Code, nicht nur auf Papier. Die unten
genannten Fristen sind in der Datenbank hinterlegt und laufen jede Nacht um
03:30 Uhr. Jeder Lauf hinterlässt eine Zeile mit Datum und Anzahl der
gelöschten Datensätze; diese Nachweise können Geschäftskunden auf Anfrage
vorgelegt werden. Am 4. Oktober 2026 nachgesehen: 27 Läufe vom 7. September
bis 3. Oktober 2026, an jedem Tag einer, die Fristen in der Datenbank
entsprechen der Tabelle in Ziffer 2 geprüft.
1 Grundsatz
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es der Zweck
erfordert, für den sie erhoben wurden. Danach werden sie gelöscht, sofern
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Das Konzept unterscheidet zwei Arten von Daten, und der Unterschied ist
grundlegend:
- Betriebsdaten des Systems — Protokolle, Benachrichtigungen,
Zwischenspeicher. Sie entstehen beim Betrieb, gehören niemandem und werden
nach fester Frist automatisch gelöscht.
- Arbeitsergebnisse des Kunden — Leistungsverzeichnisse, Baupläne,
Projekte, Kalkulationen. Sie gehören dem Kunden. Über ihre Löschung
entscheidet er, nicht wir.
2 Automatische Löschung
Läuft täglich um 03:30 Uhr (UTC). Fällt ein Schritt aus, laufen die übrigen
trotzdem; der Fehler wird im Protokoll vermerkt.
| Daten | Frist | Begründung |
| Aktivitätsprotokoll | 90 Tage | Dient der Nachvollziehbarkeit im laufenden Betrieb, nicht der Archivierung. Die Frist entspricht der in der Datenschutzerklärung zugesagten Dauer für Nutzungsprotokolle. |
| Benachrichtigungen | 90 Tage | Gelesen wie ungelesen. Eine Benachrichtigung, die drei Monate alt ist, hat ihren Zweck erfüllt. |
| Zwischenspeicher der LV-Erstellung | 30 Tage | Reiner Verarbeitungszwischenstand ohne eigenen Wert. |
| Sicherheitsprotokoll | 3 Jahre | Nachweis von Zugriffen und sicherheitsrelevanten Ereignissen. Kürzer wäre bei einem Vorfall nicht ausreichend, länger nicht zu begründen. |
| Support-Nachrichten | 3 Jahre | Gewährleistungs- und Beweiszwecke. |
3 Löschung durch den Kunden
| Vorgang | Was geschieht |
| Leistungsverzeichnis löschen | Die Positionen, das Änderungsprotokoll, die Kalkulationsansätze und die Prüfberichte werden mitgelöscht, ebenso die KI-Zusammenfassungen von Vergabeunterlagen, die KI-Vorschläge zum Ausmaßblatt, die Tagesberichte zum Auftrag, die Kostenzeilen der KI-Aufrufe und der Eintrag im Ähnlichkeitsspeicher, aus dem die KI frühere Leistungsverzeichnisse der Firma heranzieht geprüft. Die zugehörigen Dateien im Speicherbereich für Baupläne werden mitentfernt: Bauplan, erzeugtes PDF, Excel. Dateien in den Speicherbereichen für Fotos zum Ausmaßblatt, für Vergabeunterlagen und für freigegebene PDF bleiben derzeit liegen, siehe Ziffer 6. Der Vorgang ist nicht umkehrbar. |
| Teammitglied entfernen | Das Konto wird gelöscht. Die von der Person erstellten Leistungsverzeichnisse, Projekte und Auswertungen bleiben der Firma erhalten und werden auf die Inhaberin umgeschrieben — sie sind Arbeitsergebnis der Firma, nicht Privatbesitz der Person. Das Profilbild wird gelöscht. |
| Baustelle löschen | Bautagesberichte und die Mannschaftsliste der Baustelle werden mitgelöscht. Leistungsverzeichnisse der Baustelle bleiben bestehen und verlieren nur die Zuordnung geprüft. |
| Konto kündigen | Rückgabe oder Löschung nach Wahl des Verantwortlichen, siehe Ziffer 9 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (auf Anfrage unter support@asterbuild.ai). Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst ausgeben: PDF, Excel, GAEB DA XML und ÖNORM A 2063. |
4 Was bewusst nicht automatisch gelöscht wird
Leistungsverzeichnisse, Baupläne, Projekte und Kalkulationen unterliegen
keiner automatischen Löschfrist. Das ist eine Entscheidung, keine Lücke:
- Es sind die Arbeitsergebnisse des Kunden. Ein Angebot nach drei Jahren
automatisch zu löschen, während der Auftrag noch läuft, wäre ein Schaden,
kein Datenschutz.
- Für Bauunterlagen gelten Aufbewahrungspflichten, die eine Automatik nicht
kennen kann — nach UGB und BAO sieben Jahre für rechnungsrelevante
Unterlagen, für Bauwerksakten regelmäßig länger.
- Das Änderungsprotokoll eines Leistungsverzeichnisses hält fest, wer welche
Position geändert hat. Bei einer Auseinandersetzung über ein Angebot ist
genau das der Nachweis. Es fällt mit dem Leistungsverzeichnis, nicht
früher.
Der Kunde kann jedes dieser Objekte jederzeit selbst löschen. Die Verantwortung
für die Löschfrist liegt damit dort, wo die Kenntnis über den Zweck liegt.
5 Nachweis
Jeder Löschlauf wird mit Zeitpunkt, Dauer und der Anzahl der je Kategorie
gelöschten Datensätze festgehalten. Die Protokolle sind für den Betreiber
einsehbar und werden Geschäftskunden auf Anfrage im Rahmen des
Auftragsverarbeitungsvertrags vorgelegt.
6 Offene Punkte
Ehrlichkeitshalber, weil ein Löschkonzept ohne seine Lücken wertlos ist:
- Sicherungskopien. Umfang und Aufbewahrungsdauer der Datensicherungen
bestimmt der Infrastrukturdienstleister nach gebuchtem Tarif. Eine gelöschte
Zeile kann in einer Sicherung fortbestehen, bis diese abläuft. Eine
Wiederherstellung auf einen beliebigen Zeitpunkt ist nicht gebucht
geprüft. Die Dauer der übrigen Sicherungen ist
einzutragen, sobald sie belegt ist (AVV, L8).
- Übertragung an KI-Dienste. Bauunterlagen werden zur Auswertung an
einen externen Dienst übertragen. Ob und wie lange dieser sie speichert,
ergibt sich aus dem dortigen Vertrag und ist zu belegen.
- Gelöschte Daten in Ausgaben. Wurde ein Leistungsverzeichnis bereits
als PDF oder GAEB-Datei an Dritte weitergegeben, entzieht sich diese Kopie
jeder Löschung durch uns.
- Dateien außerhalb des Speicherbereichs für Baupläne. Beim Löschen
eines Leistungsverzeichnisses werden Fotos und Pläne zum Ausmaßblatt,
hochgeladene Vergabeunterlagen und freigegebene PDF noch nicht
mitentfernt. Am 4. Oktober 2026 lagen in diesen Bereichen keine Dateien
geprüft; die Lücke ist vor der ersten Nutzung
dieser Funktionen durch Kunden zu schließen.
- Gratis-LV von der Startseite. Für Plan und Angaben aus dem
Gratis-LV ist der Betreiber selbst Verantwortlicher, nicht
Auftragsverarbeiter; sie fallen nicht unter die Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung. Eine Löschfrist ist nicht festgelegt. Die
zugehörige Tabelle ist in der Produktivdatenbank derzeit nicht angelegt
geprüft.
Stand 4. Oktober 2026. Die Fristen dieses Konzepts sind in Migration
v86 als Code hinterlegt und werden nächtlich ausgeführt; jede Änderung des
Konzepts erfordert eine Änderung des Codes und umgekehrt. Erstellt von einem
Ingenieur-Werkzeug, nicht von einer Kanzlei. Entwurf zur anwaltlichen
Prüfung gemeinsam mit der
Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung, deren Bestandteil es ist.